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WhatsApp ausspionieren

Das Ausspionieren von E-Mail- und SMS-Gesprächen des Partners ist ein Verbrechen: Es liegt eine Verletzung der Privatsphäre, ein missbräuchlicher Zugriff auf ein Computersystem und ein Raubüberfall vor. Was riskierst du?

Spionieren Sie Partnergespräche aus, ein Mitarbeiter oder eine andere Person Es ist ein Verbrechen: Was Sie riskieren. In der Tat, diejenigen, die, ohne die Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers, E-Mails, SMS und jede andere Art von Informationen lesen, durchführen Verletzung der Privatsphäre, illegaler Zugriff Computersystem und in einigen Fällen eines Raub.

Die Straftat liegt auch vor, wenn durch Ausspionieren der Gespräche des Partners Beweise für die Geltendmachung des eigenen Rechts vor Gericht erlangt werden, beispielsweise der Verrat des Ehepartners zum Zwecke der Aufladung der Trennung.

Die gesetzlichen Bestimmungen erstrecken sich auf alle Arten der Kommunikation: nicht nur auf E-Mail und SMS, sondern auch auf den Zugang zum Facebook-Profil anderer whatsapp, Telegramm und andere Nachrichtenprogramme.

dann was ist gefährdet die Licht Partnergespräche?

Das Ausspionieren von SMS und E-Mails des Partners ist ein Verbrechen: Was sind die Risiken?

Wer die Gespräche anderer ausspioniert, begeht ein Verbrechen. In der Tat ist das Lesen von SMS und E-Mails anderer Personen, im Allgemeinen des Partners oder der Mitarbeiter, nicht nur ein moralisch inkorrektes Verhalten, sondern beinhaltet auch einen tatsächlichen Tatbestand. Spion SMS und E-Mail des Partners ist ein Verbrechen: Was ist das Risiko?

Erstens sind wir mit einer Verletzung der Privatsphäre konfrontiert. Einfach da Verfassungin der Tat beiArtikel 15 verankert das Recht auf Vertraulichkeit der Korrespondenz:

„Die Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz und jeder anderen Form der Kommunikation sind unantastbar.

Ihre Beschränkung kann nur durch eine mit Gründen versehene Handlung der Justizbehörde mit den gesetzlich festgelegten Garantien erfolgen. "

Neben der generellen Verletzung der Privatsphäre sind diejenigen, die das Mobiltelefon in Besitz nehmen (zum Beispiel fürGeben Sie das Facebook-Profil des Partners ein) oder der Computer eines anderen, der Gespräche ausspioniert, begeht die Straftat des missbräuchlichen Zugriffs auf ein Computersystem, z Artikel 615 des Strafgesetzbuches:

"Wer illegal ein durch Sicherheitsmaßnahmen geschütztes IT- oder Telematiksystem betritt oder sich dort gegen den ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen von Personen aufhält, die das Recht haben, ihn auszuschließen, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft."

Aber es gibt noch mehr. Wenn das Mobiltelefon oder ein anderes Computergerät unter Androhung oder Gewalt gestohlen wird, handelt es sich um Raub. Das Kassationsgericht hat es mit Satz Nr. 2429 vom 10. Juni 2016, mit dem das Urteil bestätigt wurde a 1 Jahr und 8 Monate der Inhaftierung eines Mannes, der die Gespräche seiner Frau nach einem gewaltsamen Diebstahl seines Handys ausspioniert hatte.

Das Ausspionieren von E-Mails und SMS des Partners ist verboten, auch wenn dies der Verteidigung vor Gericht dient

Nicht einmal die Notwendigkeit, das auszuüben Recht auf Verteidigung vor Gericht. Das Sammeln von Beweisen rechtfertigt daher das Ausspionieren von Gesprächen anderer, auch wenn in Einzelfällen keine gegenteiligen Aussagen gemacht wurden.

Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, die SMS oder E-Mails des Partners auszuspionieren, um einen Verrat zu versuchen (zum Beispiel, um die Trennung in Rechnung zu stellen). Oder Untreue der Mitarbeiter (um die Entlassung aus wichtigem Grund fortzusetzen).

Das Gesagte muss auf alle Kommunikationsformen ausgedehnt werden: E-Mail, SMS, Facebook-Profil des Partners, WhatsApp, Telegramm und andere Messaging-Anwendungen.

Also, wer spioniert die Gespräche anderer Leute aus, um Beweise zu erhalten? In Wirklichkeit begeht er selbst ein Verbrechen: sowohl eine Verletzung der Privatsphäre als auch einen missbräuchlichen Zugang zu einem Computersystem. die Beweis möglicherweise auf diese Weise erworben wird nicht berücksichtigt vom Richter. Spion SMS und E-Mail des Partners ist ein Verbrechen: Was ist das Risiko?

Wie erwartet mangelt es jedoch nicht an gegensätzlichen Meinungen. Zum Beispiel die Gerichtshof von Rom, im Jahr 2016 festgestellt, dass es kein Vergehen ist, die Gespräche des Partners auszuspionieren. Wenn Sie das Mobiltelefon zur Hand haben, wird die Privatsphäre beeinträchtigt, wenn Sie zusammenleben.

 

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